Die Ausbildung

Alles rund um die Ausbildung zum BKF (Berufskraftfahrer/innen)

Berufskraftfahrer bei der Arbeit

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Berufskraftfahrer/-in ist in Deutschland die Berufsbezeichnung für qualifizierte Kraftfahrer bestimmter LKW´s für den Güterkraftverkehr.

In den Staaten der Europäischen Union wird als Nachweis der Befähigung des Kraftfahrers in der Regel die s0genannte Schlüsselzahl 95 (Gemeinschaftscode 95) von der zuständigen Behörde in den Führerschein eingetragen. In Deutschland ist die berufliche Qualifizierung des Kraftfahrers im Berufskraftfahrerquallifikationsgesetz (BKrFQG) geregelt.

Per offizieller Definition beschränkt sich der Begriff Berufskraftfahrer ausschließlich auf das Führen von Straßenfahrzeugen.

Die Grundvoraussetzungen

In Deutschland ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb im (BKrFQG) und in den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV) geregelt.

Fahrten im gewerblichen Güterverkehr dürfen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens eine besondere Grundqualifikation erworben haben. Dies gilt nicht für Fahrer in der Güterbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse (Güterkraftverkehr) besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist.

 

Gefahrguttransporte

Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen eine ADR-Bescheinigung, die in allen europäischen Staaten gültig ist. Der Gefahrgutführerschein wird für bestimmte Gefahrgutklassen erteilt. Um den „ADR-Schein“ (5 Jahre Gültigkeit) zu bekommen, muss eine mehrtägige Schulung besucht werden und eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden.

 

Es gibt neun verschiedene solcher Gefahrgutklassen. Für die Klassen 1 und 7 gelten besondere Voraussetzungen.
 


Kontrollen

 

Berufskraftfahrer und ihre Fahrzeuge werden in Deutschland durch Autobahnpolizei,  Zoll  und Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrolliert. Neben den Kontrollen an den Fahrzeugen und der Ladungssicherung (LaSi) kommt auch noch als weiterer Schwerpunkt der Abgleich der Tachoscheiben in den manuellen Systemen (welche nicht mehr viel verbreitet sind) und die Auslesung des Digi-Tachos hinzu, um eventuelle Lenkzeitüberschreitungen zu ahnden.

 

Duale Ausbildung zum Berufskraftfahrer/-in
 

In Deutschland ist Berufskraftfahrer/-in ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf (Facharbeiter) für Fahrertätigkeit in der Güterbeförderung.Die dreijährige Ausbildung richtet sich nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV). Ziel der dualen Ausbildung ist die Befähigung des Berufskraftfahrers zum sicheren, verantwortungsvollen und selbstständigen Führen von Kraftfahrzeugen im Werk-, und Güterverkehr.

 

Voraussetzung zur Ausbildung

Eine besondere schulische Voraussetzung wird nicht verlangt, doch es sollte mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegen. Das Mindestalter ist 16 Jahre, allerdings kann der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis B + E, mit dem 17. Lebensjahr und C 1 + E erst mit 18 Jahren erworben werden. Die gesundheitliche Tauglichkeitsuntersuchung zur Erlangung der Fahrerlaubnis ist sowohl für die Einstellung zur Ausbildung des BKF sowie auch für die Fahrerlaubnis C + E eine notwendige rechtliche Voraussetzung. Im letzten Jahr der Ausbildung kann bzw. darf auch der 18-jährige Auszubildende bereits schwere Nutzfahrzeuge mit 40 t zGG.(zulässige Gesamtmasse) fahren, wenn er die Fahrerlaubnis im Wege der Einzelausnahme erlangt hat.

Ausbildung

Die Berufsausbildung des BKF erfolgt nach der BKV in einem „Ausbildungsrahmenplan“, in einem Speditionsbetrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Es sollen Tätigkeiten und Kenntnisse so vermittelt werden, dass der Auszubildende zur Ausschöpfung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt wird. Dazu gehören insbesondere das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren. Eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes soll vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK erstreckt sich auf die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Nach erfolgreich abgelegter Facharbeiterprüfung erhält der Auszubildende den Facharbeiterbrief.

 

Im Jahr 2016 betrug die durchschnittliche monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung in den alten Ländern für Auszubildende für den Beruf Berufskraftfahrer/in 826 €. Im ersten Ausbildungsjahr wurden 767 €, im zweiten Ausbildungsjahr 827 € und im dritten Ausbildungsjahr 884 € pro Monat gezahlt. In den neuen Ländern betrug diese Vergütung entsprechend 712 €, 763 € bzw. 822 €.

 

Ausbildungsberufsbild gemäß § 3 BKV

 

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Tätigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
  6. Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
  7. Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen
  8. Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
  9. Kundenorientiertes Verhalten
  10. Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
  11. Betriebliche Planung und Logistik
  12. Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
  13. Qualitätssichernde Maßnahmen

 

Inhalte 1. Ausbildungsjahr  (12 Blockwochen)

 

 

Deutsch, Sozialkunde, Englisch und Religion werden als allgemein bildende Fächer unterrichtet.

 

 

Der fachliche Unterricht gliedert sich in folgende drei Lernfelder auf:

 

1. Betriebsorganisation:                                              

den eigenen Betrieb präsentieren; Nutzfahrzeuge pflegen und warten      

                        

2. Fahrzeugtechnik:                                                     

Betriebsbereitschaft des Motors und der elektrischen Anlage überprüfen.

 

3. Güterverladung und Gütertransport:                     

Güter verladen.

 

Inhalte 2. Ausbildungsjahr  (10 Blockwochen)

Deutsch, Sozialkunde, Englisch und Religion werden als allgemein bildende Fächer unterrichtet.

 

 

Der fachliche Unterricht gliedert sich in folgende drei Lernfelder auf:

 

 

1. Fahrzeugtechnik:                                                       

Antriebsstrang nutzen; Fahrgestell und Räder überprüfen;

Funktion der Bremsanlage überprüfen.

 

2. Güterverladung und Gütertransport                  

Beförderungsauftrag auftragsoptimiert gestalten.

 

3. Routenplanung                                                             

Routen und Touren für inländische Zielgebiete planen und durchführen.

 

Zwischenprüfung

                                                             

 

Inhalte 3. Ausbildungsjahr  (10 Blockwochen)

 

Deutsch, Sozialkunde, Englisch und Religion werden als allgemein bildende Fächer unterrichtet.

 

 

Der fachliche Unterricht gliedert sich in folgende drei Lernfelder auf:

 

1. Güterverladung und Gütertransport:                    

spezielle Güter transportieren; elektronische Geräte einsetzen und bedienen.

 

2. Routenplanung:                                                                

Routen und Touren für ausländische Zielgebiete planen und durchführen.

 

3. Beförderung von Fahrgästen:                                       

KOM im Linien- und Gelegenheitsverkehr einsetzen.

 

 

Abschlussprüfung                                                          

 

Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten

Gefahrgutfahrer (GGVSEB / ADR), Kraftverkehrsmeister, als Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Kraftverkehr, Verkehrsfachwirt, Fachkraft für Lagerhaltung, Speditionskaufmann z.B. Disponent, Selbstständigkeit nach einer erfolgreichen Sach- und Fachkundeprüfung vor der IHK.